Kanzlei KÖHN

Die Kanzlei KÖHN ist seit 2015 in Berlin ansässig.

Geführt wird die Kanzlei KÖHN von Frau Jördis Köhn – Rechtsanwältin | Fachanwältin für Verkehrsrecht. Wir legen Wert auf eine persönliche Betreuung und Beratung sowie auf eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung der uns übertragenen Mandate. Hierzu stehen wir Ihnen sowohl persönlich als auch online mit unserer juristischen Fachkompetenz zur Verfügung.

Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit sind

  • das Verkehrsrecht sowie
  • das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht befassen wir uns vorrangig mit Vorgängen aus dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie der Unfallschadensregulierung und dem PKW-Kaufrecht. Gemeinsam mit einem Netzwerk erfahrener Spezialisten (Sachverständige zur Überprüfung behördlicher Messergebnisse im Straßenverkehr, KfZ-Sachverständige zur Unfallanalyse und Schadensfeststellung, u.v.m.) werden umfassende Lösungen zu Ihren Problemstellungen erarbeitet.

1. Verkehrsstrafrecht

Hier steht im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit  die Verteidigung unserer Mandanten gegen den Vorwurf, im Straßenverkehr eine Straftat begangen zu haben. „Klassische“ Verkehrstraftaten sind die Unfallflucht (§ 142 StGB), die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).
Dem Betroffenen drohen neben der Hauptstrafe (Geldstrafe, Haftstrafe) weitere Nebenstrafen, die u.U. weitreichende Folgen haben können. Hierzu zählt die vorläufige oder endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.
Durch die frühzeitige Einschaltung eines auf das Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalts für das Verkehrsrecht steht Ihnen eine optimale und professionelle Vertretung auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung zur Verfügung.

2. Ordnungswidrigkeitenverfahren

Wir verteidigen unsere Mandanten gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit (z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß, Alkoholfahrt, u.ä.) begangen zu haben. Diese können gemäß dem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld und ggf. Punkten  und Fahrverbot geahndet werden.
Unsere Zielsetzung in diesem Bereich ist es, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern oder aufzuheben oder in den Fällen, in denen ein Bußgeld unvermeidlich ist, wenigstens die Anordnung eines Fahrverbots zu verhindern.

3. Verkehrszivilrecht

Wir vertreten unsere Mandanten effektiv bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist – unabhängig davon, welche Hilfe Sie Ihnen nach einem Unfall anbietet – Ihr Gegner. Nur wenn Sie dieser mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Fachwanwalt für Verkehrsrecht „auf Augenhöhe“  begegnen, können Ihre Ansprüche vollumfänglich durchgesetzt werden.

Auch ein PKW-Kaufvertrag kann, insbesondere wenn Sachmängel am Kaufgegenstand behauptet bzw. festgestellt werden, die Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen erforderlich machen. Auch hier kann ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Ihre Interessen am effektivsten vertreten.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Eigentümer bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, anderen Wohnungseigentümern und sonstigen Dritten. Ferner vertreten wir signifikant die Interessen von Vermietern als auch Mietern. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen eine für Sie zufriedenstellende Lösung erzielen.