Das Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen kann neben erheblichen Nachteilen beim Versicherungsschutz eine Ordnungwidrigkeit oder eine Straftat darstellen, die zum Teil mit harten Strafen geahndet wird. Daneben ist mit der Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht oder aber die Verwaltungsbehörde zu rechnen.
Ob die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig ist, sollten Sie möglichst frühzeitig durch einen Fachanwalt prüfen lassen, denn der Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzung ist langwierig, kostspielig und anstrengend.
Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis im Straf- oder Verwaltungsverfahren nach Alkohol- oder Drogenkonsum müssen gesteigerte Anforderungen an den Nachweis der wieder hergestellten charakterlichen Fahreignung erfüllt werden. Unter anderem sieht das Gesetz hier verschiedene Maßnahmen vor:
- ein Abstinenznachweis (Nachweis, dass der Antragsteller über einen bestimmten Zeitraum völlig abstinent gelebt hat)
- Trennungsvermögen (Nachweis, dass der Antragsteller über einen bestimmten Zeitraum in der Lage war, mäßigen Alkohol- oder Cannabiskonsum (für sog. harte Drogen kommt diese Alternative nicht in Betracht) sicher von der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen)
- fachärztliches Gutachten
- eine medizinisch- psychologischen Untersuchung (MPU – wird in den Begut-achtungsstellen für Fahreignung durchgeführt)
Auf Ihrem Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis beraten wir Sie begleitend, um Sie so schnell wir möglich wieder in den Besitz Ihrer Fahrerlaubnis zu bringen.