Verkehrszivilrecht

Zu den typischen anwaltlichen Tätigkeiten im Rahmen des Verkehrszivilrecht zählen:

  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
    aus einem Verkehrsunfall
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus einem
    Neu- oder Gebrauchtwagenkauf /-verkauf
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus einem PKW-Reparaturvertrag
  • Durchsetzung und Abwehr versicherungsrechtlicher Ansprüche gegenüber dem eigenen KfZ-Versicherer

Es empfiehlt sich, zur Prüfung der Chancen Ihres eigenen Anliegens mit uns frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Streitigkeiten kann so auf „gleicher Augenhöhe“ mit dem Gegner begegnet werden.