Zu den typischen anwaltlichen Tätigkeiten im Rahmen des Verkehrszivilrecht zählen:
- Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
aus einem Verkehrsunfall - Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus einem
Neu- oder Gebrauchtwagenkauf /-verkauf - Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus einem PKW-Reparaturvertrag
- Durchsetzung und Abwehr versicherungsrechtlicher Ansprüche gegenüber dem eigenen KfZ-Versicherer
Es empfiehlt sich, zur Prüfung der Chancen Ihres eigenen Anliegens mit uns frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Streitigkeiten kann so auf „gleicher Augenhöhe“ mit dem Gegner begegnet werden.