Geschwindigkeitsverstoß

Ein Geschwindigkeitsverstoß, d.h. die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet werden. Eine fachanwaltliche Verteidigung hiergegen lohnt sich, denn viele Geschwindigkeitsmessungen sind fehlerhaft.

Der Betroffene erhält in der Regel von der Polizei zunächst einen Anhörungsbogen, in dem er sich zum Tatvorwurf innerhalb einer Frist von einer Woche äußern soll. Die gesetzte Frist ist keine Ausschlussfrist. Sie können auch nach Ablauf der Frist nach Rücksprache mit den Anwalt sich zum Tatvorwurf einlassen. Als Betroffener sind Sie jedoch nicht verpflichtet, Angaben zum Tatvorwurf zu machen und sich so selbst zu belasten.

Ist bereits ein Bußgeldbescheid erlassen, sollten Sie umgehend fachanwaltlichen Rat einholen. Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt wird.

Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, um Ihre Chancen zu wahren. Ihre Fachanwältin für Verkehrsrecht fordert die polizeiliche Ermittlungsakte an und prüft anhand des Akteninhalts die Beweislage, z.B. ob dem Betroffenen die Fahrzeugführereigenschaft nachgewiesen werden kann und ob Mess- oder Verfahrensfehler vorliegen.

Sollte sich der Tatvorwurf auch nach Durchführung einer Hauptverhandlung und der Befragung der Messbeamten zum Aufbau und der Funktionsweise des verwendeten Messgerätes bestätigen, kann durch fachanwaltliche Verteidigung oftmals ein geringeres Strafmaß, z.B. durch Absehen vom Fahrverbot, erzielt werden.