KfZ-Versicherungsrecht

KfZ-Haftpflichtversicherung
Die KfZ-Haftpflichtversicherung deckt diejenigen Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Kraftfahrzeugs bei anderen entstehen. Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers werden hiervon nicht erfasst.

Ansprüche des Unfallgegners reguliert der KfZ-Haftpflichtversicherer eigenständig, da der Versicherungsnehmer den Versicherer über die Allgemeinen Kraftfahrzeugbedingungen (AKB) zur Befriedigung oder Abwehr der Ansprüche bevollmächtigt hat. Als Versicherungsnehmer ist man zur umgehenden und wahrheitsgemäßen Unfallschilderung gegenüber seinem Versicherer verpflichtet.

Obliegenheitsverletzungen vor dem Unfall (z.B. Alkoholfahrt) oder nach dem Unfall (z.B. Unfallflucht) können bis zum Verlust des Versicherungsschutzes im Innenverhältnis führen. D.h., dass der Versicherer im Außenverhältnis zum Geschädigten dessen Anspruch reguliert, im Innenverhältnis gegenüber dem Versicherungsnehmer jedoch Regress nimmt.

Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung versichert Schäden, die an dem versicherten Fahrzeug einschließlich seiner mitversicherten Teile selbst eintreten können. Vom Versicherungsschutz umfasst sind Schäden, die entstehen durch

  • Wildunfälle
  • Brand oder Explosion
  • Entwendung, insb. Diebstahl, Raub, Unterschlagung
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung

Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskosversicherung umfasst im Vergleich zur Teilkaskoversicherung zusätzlich Unfallschäden und Schäden, die durch mutwillige Handlungen Dritter am versicherten Fahrzeug und seinen Teilen entstehen.

Auch im Rahmen der Kaskosversicherung kann der Versicherer beim Vorliegen von Obliegenheitsverletzungen vor oder nach dem Unfall von der Leistung teilweise oder vollständig frei werden. Relevant im Rahmen der Kaskoentschädigung ist das Maß der Vorwerfbarkeit der Obliegenheitsverletzung. Zu unterscheiden ist zwischen einfacher Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Arglist. In der Vergangenheit ist hierzu umfangreiche Rechtsprechung ergangen.