Punkte in Flensburg?

Haben Sie Punkte in Flensburg?

Diese Frage sollten Sie sich aufgrund der am 01.05.2014 in Kraft getretenen Neuregelung des Punktesystems duchaus stellen. Denn nunmehr greifen die kostenpflichtigen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bereits bei 4 Punkten; der Führerscheinentzug erfolgt sogar bereits bei 8 Punkten.

Wie erfährt man von seinen Punkten im Fahreignungsregister (FAER)?

Im Rahmen einer verkehrsrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Bearbeitung eines Mandates holen wir regelmäßig einen aktuellen Auszug aus dem FAER für den Mandanten ein, da die Kenntnis über den Punktestand über die Verteidigungsstrategie und die Beratung über das „Punktemanagement“ von entscheidender Bedeutung sind.

Darüber hinaus hält das Kraftfahrtbundesamt (KBA) auf seiner Website www.kba.de ein Antragsformular bereit, so dass Sie selbst dort Auskunft erlangen können. Dem Antragsformular müssen die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Die Auskunft ist kostenlos.

Seit 01.04.2015 geltenden Regelungen

Mit dem neuen „Fahreignungsregister“ (FAER) wurde das „Verkehrszentralregister“ (VZR) und mit dem „Fahreignungs-Bewertungssystem“ das „Mehrfachtäter-Punktesystem“ abgelöst.

MAßNAHMEN-STUFEN

In diesem FAER gibt es verschiedene Maßnahmen-Stufen. Bei Erreichen einzelner Punktestände hat die Behörde folgende Maßnahmen zu ergreifen:

massnahmenstufenfaer

Mit dem Erreichen von 8 Punkten wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein Antrag auf Neuerteilung notwendig. Diesem darf die Fahrerlaubnisbehörde frühestens nach 6 Monaten nachdem der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt ist, stattgeben.


SCHWERE UND BESONDERS SCHWERE VERSTÖßE SOWIE STRAFTATEN

Es wird nur noch zwischen „schweren“ und „besonders schweren“ Verstößen sowie „Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug“ unterschieden.

Punktebewertung

Für kleinere Vergehen entfallen die Punkte gänzlich. So werden nicht sicherheitsrelevante Vergehen, wie etwa das Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette, nicht mehr mit einem Punkt geahndet.

Die Anordnung eines 1- bis 3-monatigen (Regel-) Fahrverbotes, als Denkzettel- und Warnfunktion, bleibt als Instrument der Ahndung – neben der Geldbuße und den Punkten – weiter bestehen. Das Fahrverbot wird bei „groben“ und „beharrlichen“ Pflichtverletzungen angeordnet. Regelfahrverbote ergeben sich wie bisher aus der Bußgeldkatalogverordnung.


TILGUNGSFRISTEN

Die bislang geltende Tilgungshemmung entfällt, d.h. ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt. Jede Tat und ihre Punkte verfallen nach festen Tilgungsfristen.

Tilgungsfristen im FAER


PUNKTEABBAU

Dies war ein sehr lang umstrittener Themenbereich. Ursprünglich hieß es noch, dass ein bisher möglicher Abbau von Punkten durch die (rechtzeitige) freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht mehr möglich sein soll. Nunmehr wurden folgende Regelungen getroffen:

Für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe bleiben die bisherigen Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen erhalten.

Für alle anderen Fahrerlaubnisinhaber wurde im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems speziell ein neues Fahreignungsseminar konzipiert. Es verbindet verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente. Dadurch soll ein reines „Absitzen“ verhindert werden.

Durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kann auf den Stufen „Vormerkung“ (1-3 Punkte) und „Ermahnung“ (4-5 Punkte) 1 Punkt abgebaut werden. Der freiwillige Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) führt nicht mehr zum Punkteabbau. Ein Punkterabatt wird jedoch nur einmal in 5 Jahre gewährt.

Für die Gewährung des Punkterabattes gilt das „Tattagprinzip“, d.h. es wird auf den Zeitpunkt der Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde und dem zu diesem Zeitpunkt begangenen Ordnungswidrigkeiten (Taten) – unabhängig davon, ob sie bereits in das FAER eingetragen sind – abgestellt.

 

ÜBERFÜHRUNG DER PUNKTE IN DAS FAER

Zum Stichtag am 01.05.2014 bestehende Eintragungen im VZR wurden in das neue System nach folgendem Modell überführt:

Infografik Überführung der Punkte

 

Unser Rat!

Informieren Sie sich über Ihren aktuellen Punktestand. Lassen Sie prüfen, ob und welche Maßnahmen zum Punkterabatt in Ihrem Fall gegeben sind. Wir stehen Ihnen mit unserem fachlichen Wissen selbstverständlich gern zur Verfügung.