Neuregelung der StVO zum 28.04.2020

Zum 28.04.2020 sind die Neuregelungen zur Staßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Diese beinhalten eine deutliche Anhebung der Bußgelder sowie eine Verschärfung des Fahrverbotes. Bereits bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um 21 km/h innerorts droht ein Fahrerbot von 1 Monat. Wie schnell ist ein 30 km/h -Schild übersehen und man fährt mit knapp über 50 km/h durch die Stadt – -schon drohr ein 1-monatiges Fahrverbot und 1 Punkt. Auch Halte- und Parkverstöße werden nun mit deutlich höheren Bußgeldern und bei Behinderung mit Punkten bewertet.

In Verbindung mit der seit der seit dem 01.05.2014 geltenden Neuregelung zum Fahreignungsregister, aufgrund derer bereits bei 8 Punkten der Führerschein entzogen wird, stellt die Neuregelung der StVO nun eine deutliche Verschärfung dar.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Tempoverstöße: Fahrverbot früher als bisher
  • Halte-/Parkverstöße: Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro
  • härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse
  • größerer Seitenabstand zu Radfahrern
  • neue Verkehrsschilder

 

TEMPOVERSTÖSSE

Die Strafen für Tempoverstöße werden deutlich verschärft. Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es demnach künftig innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h. 

Überschreitung

Regelsatz / Punkte innerorts

Regelsatz / Punkte außerorts

Fahrverbot innerorts

Fahrverbot außerorts

bis 10 km/h

30 €

20 €

11-15 km/h

50 €

40 €

16-20 km/h

70 €

60 €

21-25 km/h

80 €/
1 Punkt

70 €/
1 Punkt

1 Monat

26-30 km/h

100 €/
1 Punkt

80 €/
1 Punkt

1 Monat

1 Monat

31-40 km/h

160 €/
2 Punkte

120 €/
1 Punkt

1 Monat

1 Monat

41-50 km/h

200 €/
2 Punkte

160 €/
2 Punkte

1 Monat

1 Monat

51-60 km/h

280 €/
2 Punkte

240 €/
2 Punkte

2 Monate

1 Monat

HALTE-/ PARKVERSTÖSSE

Halten in zweiter Reihe:
55 Euro
70 Euro sowie 1 Punkt bei Behinderung

Halten in zweiter Reihe liegt bereits dann vor, wenn der Fahrer hinter dem Steuer sitzt und z.B. jemanden nur schnell ein- oder ausssteigen lässt.

 

Parken auf Geh- und Radwegen  und Schutzstreifen:

55 Euro
70 Euro sowie 1 Punkt bei Behinderung

 

 

RETTUNGSGASSE

Wer keine Rettungsgasse bildet:
200 Euro Bußgeld, 2 Punkte,
1 Monat Fahrverbot

Wer durch die Rettungsgasse fährt oder sich an Einsatz-fahrzeuge dranhängt:
mind. 240 Euro, zwei Punkte,
1 Monat Fahrverbot

 

SEITENABSTAND BEIM ÜBERHOLEN ZU RADFAHRERN. E-SCOOTERN UND FUßGÄNGERN

innerorts: mindestens 1,5 Meter
außerorts: mindestens 2 Meter

 

 

 

 

 

NEUE VERKEHRSZEICHEN

Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen von Zweirädern

 

 

 

Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge

 

 

 

Radschnellweg

 

 

 

 

 

Grüner Pfeil für Radfahrer

 

 

 

 

Fahrradzone

 

 

 

 

Am besten ist, sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass es erst gar nicht zu einer punktebewerten Ordnungswidrigkeit kommt. Und sollten Sie doch einmal „erwischt“ worden sein, stehe ich Ihnen selbstverständlich mit meiner fachlichen Kompetenz gern zur Verfügung.

Flyer Neuregelung der StVO zum 28.04.2020

Flyer Neuregelung des Punktesystems zum 01.05.2014