Zum 28.04.2020 sind die Neuregelungen zur Staßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Diese beinhalten eine deutliche Anhebung der Bußgelder sowie eine Verschärfung des Fahrverbotes. Bereits bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um 21 km/h innerorts droht ein Fahrerbot von 1 Monat. Wie schnell ist ein 30 km/h -Schild übersehen und man fährt mit knapp über 50 km/h durch die Stadt – -schon drohr ein 1-monatiges Fahrverbot und 1 Punkt. Auch Halte- und Parkverstöße werden nun mit deutlich höheren Bußgeldern und bei Behinderung mit Punkten bewertet.
In Verbindung mit der seit der seit dem 01.05.2014 geltenden Neuregelung zum Fahreignungsregister, aufgrund derer bereits bei 8 Punkten der Führerschein entzogen wird, stellt die Neuregelung der StVO nun eine deutliche Verschärfung dar.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Tempoverstöße: Fahrverbot früher als bisher
- Halte-/Parkverstöße: Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro
- härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse
- größerer Seitenabstand zu Radfahrern
- neue Verkehrsschilder
TEMPOVERSTÖSSE
Die Strafen für Tempoverstöße werden deutlich verschärft. Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es demnach künftig innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h.
Überschreitung |
Regelsatz / Punkte innerorts |
Regelsatz / Punkte außerorts |
Fahrverbot innerorts |
Fahrverbot außerorts |
bis 10 km/h |
30 € |
20 € |
– |
– |
11-15 km/h |
50 € |
40 € |
– |
– |
16-20 km/h |
70 € |
60 € |
– |
– |
21-25 km/h |
80 €/ |
70 €/ |
1 Monat |
– |
26-30 km/h |
100 €/ |
80 €/ |
1 Monat |
1 Monat |
31-40 km/h |
160 €/ |
120 €/ |
1 Monat |
1 Monat |
41-50 km/h |
200 €/ |
160 €/ |
1 Monat |
1 Monat |
51-60 km/h |
280 €/ |
240 €/ |
2 Monate |
1 Monat |
HALTE-/ PARKVERSTÖSSE
Halten in zweiter Reihe:
55 Euro
70 Euro sowie 1 Punkt bei Behinderung
Halten in zweiter Reihe liegt bereits dann vor, wenn der Fahrer hinter dem Steuer sitzt und z.B. jemanden nur schnell ein- oder ausssteigen lässt.
Parken auf Geh- und Radwegen und Schutzstreifen:
55 Euro
70 Euro sowie 1 Punkt bei Behinderung
RETTUNGSGASSE
Wer keine Rettungsgasse bildet:
200 Euro Bußgeld, 2 Punkte,
1 Monat Fahrverbot
Wer durch die Rettungsgasse fährt oder sich an Einsatz-fahrzeuge dranhängt:
mind. 240 Euro, zwei Punkte,
1 Monat Fahrverbot
SEITENABSTAND BEIM ÜBERHOLEN ZU RADFAHRERN. E-SCOOTERN UND FUßGÄNGERN
innerorts: mindestens 1,5 Meter
außerorts: mindestens 2 Meter
NEUE VERKEHRSZEICHEN
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen von Zweirädern
Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge
Grüner Pfeil für Radfahrer
Am besten ist, sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass es erst gar nicht zu einer punktebewerten Ordnungswidrigkeit kommt. Und sollten Sie doch einmal „erwischt“ worden sein, stehe ich Ihnen selbstverständlich mit meiner fachlichen Kompetenz gern zur Verfügung.
Flyer Neuregelung der StVO zum 28.04.2020
Flyer Neuregelung des Punktesystems zum 01.05.2014