Fahren ohne Führerschein
Vom Fahren ohne Führerschein spricht man, wenn der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, diese bei der Fahrt aber nicht bei sich führt. Da in Deutschland generell eine Pflicht zum Mitführen des Führerscheins besteht, handelt es sich in diesem Fall um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 10,00 € geahndet wird.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt hingegen dann vor, wenn
- der Fahrer nie einen Führerschein erworben hat oder
- der Führerschein des Fahrers eingezogen wurde oder
- ein befristetes Fahrverbot gegen den Fahrer verhängt wurde.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar. Es drohen strafrechtliche Konsequenzen (Geldstrafe, in schwerwiegenden Fällen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten, 3 Punkte).
Daneben hat das Fahren ohne Fahrerlaubnis auch erhebliche versicherungsrechtliche Konsequenzen im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls. Der KfZ-Haftpflichtverischerer wird im Außenverhältnis den Schaden des Unfallgegners in voller Höhe ersetzen, im Innenverhälntis jedoch Regress vom Versicherungsnehmer bis zu einer Höhe von 5.000,00 € nehmen. Der Vollkaskoversicherer kann für den Schaden am eigenen Fahrzeug die Leistung sogar gänzlich verweigern
Wer sein Fahrzeug an eine Person verleiht, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, macht sich ebenfalls strafbar. Darüber hinaus riskiert er ebenfalls den Regress des KfZ-Haftpflichtversicherers im Falle eines Unfalls bzw. den Verlust des Kaskoschutzes.