OWI-/Strafverfahren

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Zu den typischen Delikten im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht zählen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsunterschreitungen
  • Verstöße gegen die Pflicht zur Vorstellung zur HU/AU
  • Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen

Verkehrsstrafrecht

Zu den typischen Delikten im Verkehrsstrafrecht zählen:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Verstoß gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz.

Die bußgeldrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen, wie z.B.  Geldstrafe und Freiheitsstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder das Fahrverbot können z.T. sehr einschneidende Folgen für den Betroffenen haben.

Um Ihre Chancen zu wahren, nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.