Neuerungen im Straßenverker 2018

Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1.1.2018: Änderung bei Winter- und Ganzjahresreifen

Wer jetzt Winterreifen kauft, sollte darauf achten, dass diese das sogenannte „Alpine“-Symbol aufweisen. Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ist Pflicht für alle Winterreifen, die ab 1.1.2018 hergestellt werden. Das bisherige M+S-Zeichen reicht dann für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. Nur noch übergangsweise bis 30.9.2024 erfüllen bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung die Winterreifenpflicht, d. h. Verbraucher müssen ihre bereits vorhandenen Winterreifen nicht sofort ersetzen.

Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das „Alpine“-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen

01.01.2018: Höheres Bußgeld bei Verstoß gegen Winterreifenpflicht

Es besteht nach wie vor eine situative Winterreifenpflicht, d.h. bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen Pkw Winterreifen aufgezogen haben.
Bei einem Verstoß drohen dem Fahrer ein Bußgeld (60 bzw. 80 Euro, je nach Behinderung des Straßenverkehrs) und ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall mit Sommereifen drohen zudem empfindliche Auswirkungen in Kasko- und Haftpflichtversicherung.

Neu ist, dass jetzt auch der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und einem Punkt rechnen muss, wenn er bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen anordnet oder zulässt. Ab 2018 muss auch der Halter des Fahrzeugs mit einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

1.1.2018 Abgasuntersuchung mit Abgasmessung am Endrohr

Fahrzeuge ab dem Baujahr 1.1.2006 waren bisher im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Stattdessen wurde per Onboard-Diagnose (OBD) der Fehlerspeicher ausgelesen.
Ab dem 01.01.2018 müssen Diesel und Benziner die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr bestehen. Durch die Endrohmessung sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden.

1.4.2018: eCall ist Vorschrift

In allen neuen Pkw, die in Europa zugelassen werden ist das automatische Notrufsystem „ECall“ Vorschrift. Das System löst bei einem Unfall automatisch einen 112-Notruf (Europaweit) und lotst Unfallhelfer direkt zum Unfallort. Als Daten werden übermittelt: Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Fahrtrichtung, Anzahl der Passagiere sowie Art des Kraftstoffs.