Geblitzt – Bußgeldbescheid – Punkte – Fahrverbot

Geblitzt – Bußgeldbescheid – Punkte – Fahrverbot
Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Traffistar S350

Das Geschwindigkeitsmessgerät Traffistar S350 ist ein in vielen Bundesländern eingesetztes Messgerät. Die Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht lohnt sich, denn das Messverfahren ist durchaus fehleranfällig, so dass oft eine Einstellung des Bußgeldverfahrens zu erzielen ist.

So haben wir in diversen Verfahren aufdecken können, dass z.B. der Auswertrahmen nicht gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung des Messgerätes eingerichtet wurde. Dies führt dazu, dass nicht nur das einzelne Messfoto, sondern die gesamte Messreihe nicht verwertbar ist.  So hat der gerichtlich bestellte Sachverständige z.B. festgestellt:

sv-gutachten

 

 

 

 

 

 

 

 

MESSPRINZIP

Das Messprinzip basiert auf der Weg-Zeit-Berechnung.

Die Messeinheit besteht aus dem Laserscanner, in welchem wiederum eine Sende- und Empfangseinheit integriert ist, der Foto- und Rechnereinheit sowie einem externen Blitz. Diese Gerätekomponenten sind in einem Schutzgehäuse installiert.

Die Basis der Geschwindigkeitsmessung stellt die LIDAR-Technologie (Light Detection And Ranging) dar, bei der mittels eines scannenden Lasers über die Laufzeitmessung der Lichtimpulse die Positionen von Objekten im Messfeld über Entfernungs- und Winkelmessung erfasst werden können. Fährt also ein Fahrzeug in den Messbereich ein, so werden die vom Laserscanner ausgesandten und von der Fahrzeugfront reflektierten Lichtimpulse von der Empfangseinheit des Laserscanners detektiert und ausgewertet.

Stellt das Gerät eine Überschreitung der eingestellten Höchstgeschwindigkeit fest, wird zur Beweissicherung ein Beweisfoto („Blitzerfoto“) gefertigt. Zum Zeitpunkt der Auslösung des Beweisfotos hat das gemessene Fahrzeug das Messfeld aber bereits wieder verlassen.

Um hier eine Zuordnung der Geschwindigkeitsmessung zum „Blitzerfoto“ herbeizuführen, muss sich das gemessene Fahrzeug in dem Beweisfoto in einer plausiblen Fotoposition befinden. Hierzu wird von der Auswertsoftware ein sog. Auswertrahmen auf das Messfoto gelegt. Nur wenn das Fahrzeug auf dem Messfoto in einer plausiblen Fotoposition abgebildet ist, kann die Messung verwertet werden.