Bußgeldkatalog – Neuregelung am 01.04.2013

Bußgeldkatalog – wesentliche Neuerung zum 01.04.2013

Zum 01.04.2013 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Für Rad-, PKW- und LKW-Fahrer wird es bei einigen Verkehrs­verstößen jetzt teurer. Die Anhebung der Verwarungsgelder wegen Parkverstößen erfolgt, da die derzeit geltenden Sätze keine präventive Wirkung mehr haben sollen. Verkehrsteilnehmer verzichten bewusst auf die Zahlung der Parkgebühr und nehmen stattdessen das Verwarnungsgeld in Kauf.  Die fehlende präventive Wirkung der bisherigen Sätze sollen auch zur Anhebung der Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen das LKW-Fahrverbot oder Verstößen der Radfahrer geführt haben. Ziele der Anhebung der Verwarngelder sind mehr Disziplin bei der Einhaltung der Verkehrsregeln und dadurch weniger Bürokratie bei der Verfolgung von Verstößen. Ein hehres Ziel.

Folgende wesentliche Änderungen sind mit dem Neuerlass verbunden (Auszug)

Bußgeld (Euro)
bis 31.03.2013

Bußgeld (Euro)
ab 01.04.2013

 Fahrradfahrer

Fahren ohne Licht

10

20

Fahr­rad ohne Klingel

10

15

Radweg in die falsche Richtung befahren

– mit Behinderung

– mit Gefährdung

– mit Unfallfolge/Sachbeschädigung

15

20

25

30

20

25

30

35

Nichtnutzung eines vorhandenen Radweges

– mit Behinderung

– mit Gefährdung

– mit Unfallfolge/Sachbeschädigung

15

20

25

30

20

25

30

35

Fahren in einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder auf dem Gehweg

– mit Behinderung

– mit Gefährdung

– mit Unfallfolge/Sachbeschädigung

10

15

20

25

15

20

25

30

Falsches Einbiegen in eine Einbahnstraße

– mit Behinderung

– mit Gefährdung

– mit Unfallfolge/Sachbeschädigung

15

20

25

30

20

25

30

35

Autofahrer

 

Parken auf Geh- und Radwegen

15

20

Parken ohne Parkschein/Park­uhr

5

10

Parkzeitüberschreitung bis zu  ½ Stunde

5

10

Parkzeitüberschreitung bis zu  1 Stunde

10

15

Parkzeitüberschreitung bis zu 2 Stunden

15

20

Parkzeitüberschreitung bis zu 3 Stunden

20

25

Parkzeitüberschreitung länger als 3 Stunden

25

30

Beim Ein- und Aussteigen andere Verkehrs­teilnehmer gefährdet

10

20

 LKW-Fahrer

 Verstoß gegen LKW-Fahrverbot

20

75