Seit dem 01.05.2014 ist die Neuregelung des Punktesystems in Flensburg in Kraft.
Einfacher, gerechter, transparenter – das seien die Kernansätze der Reform, so laut Bundesverkehrsminister Ramsauer. Doch was bedeutet dies für Sie als Verkehrsteilnehmer?
Mit dem neuen „Fahreignungsregister“ (FAER) wird das „Verkehrszentralregister“ (VZR) und mit dem „Fahreignungs-Bewertungssystem“ das „Mehrfachtäter-Punktesystem“ abgelöst.
MAßNAHMEN-STUFEN
In diesem FAER gibt es verschiedene Maßnahmen-Stufen. Bei Erreichen einzelner Punktestände hat die Behörde folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Mit dem Erreichen von 8 Punkten wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein Antrag auf Neuerteilung notwendig. Diesem darf die Fahrerlaubnisbehörde frühestens nach 6 Monaten nachdem der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt ist, stattgeben.
SCHWERE UND BESONDERS SCHWERE VERSTÖßE SOWIE STRAFTATEN
Es wird nur noch zwischen „schweren“ und „besonders schweren“ Verstößen sowie „Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug“ unterschieden.
Für kleinere Vergehen entfallen die Punkte gänzlich. So werden nicht sicherheitsrelevante Vergehen, wie etwa das Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette, nicht mehr mit einem Punkt geahndet.
Die Anordnung eines 1- bis 3-monatigen (Regel-) Fahrverbotes, als Denkzettel- und Warnfunktion, bleibt als Instrument der Ahndung – neben der Geldbuße und den Punkten – weiter bestehen. Das Fahrverbot wird bei „groben“ und „beharrlichen“ Pflichtverletzungen angeordnet. Regelfahrverbote ergeben sich wie bisher aus der Bußgeldkatalogverordnung.
TILGUNGSFRISTEN
Die bislang geltende Tilgungshemmung entfällt, d.h. ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt. Jede Tat und ihre Punkte verfallen nach festen Tilgungsfristen.
PUNKTEABBAU
Dies war ein sehr lang umstrittener Themenbereich. Ursprünglich hieß es noch, dass ein bisher möglicher Abbau von Punkten durch die (rechtzeitige) freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht mehr möglich sein soll. Nunmehr wurden folgende Regelungen getroffen:
Für Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe bleiben die bisherigen Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen erhalten.
Für alle anderen Fahrerlaubnisinhaber wurde im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems speziell ein neues Fahreignungsseminar konzipiert. Es verbindet verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente. Dadurch soll ein reines „Absitzen“ verhindert werden.
Durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kann auf den Stufen „Vormerkung“ (1-3 Punkte) und „Ermahnung“ (4-5 Punkte) 1 Punkt abgebaut werden; allerdings nur einmal in einem Zeitraum von 5 Jahren.
Der freiwillige Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) führt nicht mehr zum Punkteabbau.
ÜBERFÜHRUNG DER PUNKTE IN DAS FAER
Zum Stichtag am 01.05.2014 bestehende Eintragungen im VZR wurden in das neue System nach folgendem Modell überführt:
Für Eintragungen, die zum Stichtag des Inkrafttretens der Reform im Verkehrszentralregister vorliegen, werden die Tilgungsfristen für die Dauer von fünf Jahren noch nach altem Recht behandelt. Nur für Neueingänge nach dem Stichtag werden die neuen Tilgungsregelungen angewendet.
Die vorstehenden Informationen sind im nachfolgendem pdf für Sie zur Verfügung gestellt.
Flyer Mandanteninformationen FAER.pdf