Geblitzt – Erfolgsaussichten der Verteidigung verbessern!

Geblitzt – was Sie als Betroffener tun können, um die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid deutlich zu verbessern!

 – Lasermessgerät Riegl FG 21 P –

Beim Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG 21 P handelt es sich um ein Handlasermessgerät ohne Erstellung eines Beweisfotos. Um hier die Geschwindigkeitsmessung dem Fahrer auch konkret zuordnen zu können, werden die betroffenen Fahrzeuge unmittelbar nach der Messung vor Ort durch die Beamten herausgezogen.

Dies nimmt dem Betroffenen zwar die Möglichkeit, den Geschwindigkeitsverstoß mit dem Vortrag – nicht Fahrer gewesen zu sein –  zu bestreiten, eröffnet aber gleichzeitig die Chance eigene Feststellungen vor Ort zu treffen, um die Messung als solches anzugreifen.

Um die Chancen der Verteidigung gegen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasermessgerät Riegl FG 21 P deutlich zu erhöhen, müssen Sie Ihrem versierten Verteidiger nur einige mit Ihrem Handy gefertigte Fotos zukommen lassen.

Konkret sollten Sie

  1. das Messgerät mit der Gerätenummer,
  2. das Display mit der Ihnen vorgeworfenen Geschwindigkeit (gibt gleichzeitig auch die Entfernung an, in der die Messung vorgenommen worden ist),
  3. die Messstelle mit Messgerät aus ca. 20 – 30 m Entfernung,
  4. ausgehend von der Messstelle die Umgebung in Messrichtung,
  5. ausgehend von der Messstelle die Umgebung in Fahrtrichtung

fotografieren.

Dem versierten Verteidiger wird mit diesen Informationen wertvolles Material an die Hand gegeben, welches nachträglich nicht mehr beschafft werden kann.

Mit diesem Material, den Angaben in der vom Verteidiger eingeholten Ermittlungsakte und den Angaben der Messbeamten in der Hauptverhandlung können Fehler bei der Bedienung des Messgerätes aufgedeckt werden. Dies kann u.U. dazu genügen, ein Fahrverbot  zu vermeiden oder gänzlich zu einem Freispruch führen.

Durch die vom Betroffenen gefertigten Fotos kann z.B. der Standort des Messgerätes in Bezug auf geschwindigkeitsbeschränkende Verkehrsschilder und damit auf die tatsächlich vor Ort gestattete Höchstgeschwindigkeit ermittelt werden (innerorts/außerorts; 30 km/h / 50 km/h).

Nicht selten werden dem Betroffenen im Bußgeldbescheid Geschwindigkeitsverstöße vorgeworfen, die sich nicht mit der auf dem Messgerät angezeigten Geschwindigkeit decken. Dies hat seinen Grund darin, dass das Messergebnis nicht dokumentiert (digital oder print) wird, sondern durch einen Messbeamten handschriftlich in das Messprotokoll eingetragen wird. Hier können Ablese-/Übertragungsfehler auftreten (Menschen machen Fehler, auch Beamte).

Letztendlich sind Fotos ausgehend von der Messstelle in Fahrtrichtung für den versierten Verteidiger von besonderer Bedeutung, da ausweislich der Bedienungsanleitung vor dem Messbetrieb diverse Funktionstests durchgeführt werden müssen. Unter anderem muss das Messgerät vor der Inbetriebnahme einem Visiertest unterzogen werden. Dies dient dazu, um sicherzustellen, dass die Zieloptik und die Messoptik parallel zu einander auf den gleichen Punkt ausgerichtet sind und somit auch das anvisierte Fahrzeug tatsächlich gemessen wird. Für den Visiertest ist das Messgerät auf einer festen Unterlage stabil aufzulegen oder auf einem stabilen Stativ zu montieren, die Auslösetaste zu drücken und die Zielmarke der Zieleinrichtung sowohl horizontal als auch vertikal über das Ziel zu führen. Als Zielmarke kommen hier jedoch nur bestimmte Objekte in Betracht. Nicht jedes Verkehrsschild am Straßenrand ist hierzu geeignet, was nicht jedem Messbeamten bekannt ist.

Also erhöhen Sie doch selbst Ihre Chancen der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid.