Wie würden Sie entscheiden?

Der Mandant erschien mit einem Mahnbescheid, aus dem hervorgeht, dass er auf Zahlung von 20.000,00 € aus einem Schuldschein von einem Bekannten in Anspruch genommen wird. Im Beratungsgespräch legte der Mandant auch den Schuldschein vor, in dem auch der Schuldgrund angegeben war: der Mandant hatte mit dem Fahrzeug des Bekannten einen Verkehrsunfall verursacht, weshalb der KfZ-Haftpflichtversicherer des Bekannten den Schaden der Unfallgegner mit ca. 20.000,00 € reguliert hat. Diese 20.000,00 € sollte ausweislich des Schuldscheins der Mandant nun an den Bekannten zurückbezahlen.

Zu Recht?